RECHTSANWALT PETER SENF
Kompetente Beratung und Vertretung

 

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Anbieterkennung - § 5 TMG u. DL-InfoV 

Anbieter: Rechtsanwalt Peter Senf, Königstraße 33, 95028 Hof, Tel +49 (0)9281 540315, Fax +49 (0)9281 540316, E-Mail info@kanzlei-senf.de; USt-ID gem § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE185329067. Standesrechtliche u sonstige Angaben: Rechtsanwalt Peter Senf ist beim Amts- bzw. Landgericht Hof zugelassen. Wie alle in Deutschland zugelassenen Anwälte kann er damit u.a. vor allen Amts-, Land- u Oberlandesgerichten auftreten. Aufgrund der Erlangung der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz führt Rechtsanwalt Peter Senf die Bezeichnung „Rechtsanwalt“ nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung. Somit liegt eine Verleihung der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" durch den deutschen Staat bzw. aufgrund deutscher Gesetze vor. Die zuständige standesrechtliche Aufsicht führt die Rechtsanwaltskammer Bamberg (www.rakba.de). Rechtsanwälte sind verpflichtet eine Berufsvermögenshaftpflichtversicherung vorzuhalten mit einer Mindest-Versicherungssumme in Höhe von 250.000 €. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der EU (§ 52 Bundesrechtsanwaltsordnung). Dies wird erfüllt. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: Name und Sitz des Versicherers: R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0800 533-1112, Fax: 0611 533-4500, E-Mail: ruv@ruv.de. Angaben zur Streitschlichtung (gem. § 37 VSBG): zuständig ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, (www.s-d-r.org). Ich bin allerdings grundsätzlich nicht bereit, an Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Als Berufsträger mit der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" unterliegt man u.a. den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Diese Regelungen sind allesamt nachlesbar auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/).

 

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